Prävention - Kein Mensch darf Gewalt erfahren - weder psychisch noch physisch
Deshalb haben wir ein Konzept erarbeitet, das
1. Menschen in unseren Handlungsfeldern schützen soll.
2. Menschen für die Themen sexualisierte Gewalt, Schutzräume und persönliche Grenzen sensibilisieren soll.
3. eine Strategie aufzeigt, wie wir im Fall von Grenzverletzung handeln und mit Betroffenen umgehen.
Ansprechpersonen - wozu?
Wer sind wir?
- Wir sind unabhängige und neutrale Ansprechpersonen bei Erfahrungen von sexualisierter Gewalt im Bereich der Evang.-Luth. Kirche in Bayern
- Wir sind geschulte ehrenamtliche Ansprechpersonen im Auftrag des Evang.-Luth. Dekanats Würzburg
Was machen wir?
- Wir sind für alle da, die eine belastende Grenzverletzung oder einen sexuellen Übergriff erlebt haben
- Wir behandeln alle Anfragen und Anliegen absolut vertraulich
- Wir hören zu, unterstützen und helfen weiter
- Wir können bei Bedarf Kontakt zu Fachberatungsstellen herstellen
FRAU HEIKE RICHARTZ, Ansprechperson
Tel.: 0160 / 92 13 13 98
Mail: Ansprechperson.dekanat-wue-1@elkb.de
Info: Ich höre zu, unterstütze und helfe weiter.
HERR RUBEN BEYER, Ansprechperson
Tel.: 0160/ 40 61 31 4
Mail.: ansprechperson.dekanat-wue-2@elkb.de
Info: Ich höre zu, unterstütze und helfe weiter.
HERR FLORIAN KÜHLING, Präventionsbeauftragter
Tel.: 0931 79625 - 68
Mail: florian.kueling@elkb.de
Info: Der Präventionsbeauftragte ist Themenwächter. Er hat die Aufgabe darauf zu achten, dass die Schutzkonzepte zur Prävention Sexualisierter Gewalt gelebt und weiterentwickelt werden und nicht in der Schublade verschwinden. Er ist Mitglied des Interventionsteams, achtet auf die Gültigkeit des Interventionsleitfadens und macht die offiziellen Meldewege bekannt. Er wirbt für Beratungs-, Informations- und Fortbildungsangebote und initiiert sie ggf. selbst.
Das Schutzkonzept gilt für die evangelische Kirchengemeinde Geroldshausen und umfasst alle Arbeitsbereiche, in denen Haupt- und Ehrenamtliche tätig sind.
Jeder Mensch ist nach Gottes Ebenbild geschaffen. Dies verleiht uns Menschen Würde - unabhängig von Alter, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder ethnischer Herkunft. In unserer Kirchengemeinde Geroldshausen im Dekanat Würzburg wollen wir diese Würde achten. Wir übernehmen Verantwortung für den Schutz der uns anvertrauten Personen vor grenzüberschreitendem Verhalten und Übergriffen, vor psychischer und physischer und sexualisierter Gewalt. Gewalt hat keinen Raum in unserer Kirchengemeinde Geroldshausen, Dekanat Würzburg.
Wir wollen
- Menschen, ganz besonders Kindern und Jugendlichen, sichere Räume bieten, in denen sie Gottes Segen erfahren können.
- einen sicheren Rahmen schaffen, in dem Nähe, Gemeinschaft und geteilter Glaube erlebt werden können.
Wir wissen dabei um die Möglichkeit, dass da, wo Menschen einander begegnen, auch das Risiko für Verletzungen und Fehler besteht. Diese werden, wenn sie geschehen, nicht verschwiegen. Wo es zu Grenzüberschreitungen oder gar Übergriffen kommt, unterstützen wir aktiv den Umgang mit Beschwerden und Fehlern. Dabei orientieren wir uns an einer Kultur der Achtsamkeit.
Unser Ziel: Angemessene Sexualpädagogik!
Sexualität gehört zu unserer Persönlichkeit. Sie wird in jedem Lebensalter anders gestaltet.
Je nach Setting oder Alter der Kinder unterscheiden sich die Themen, die Sexualität berühren: von Körperkontakt bei Kennenlernspielen, Hygiene während Übernachtungen bis hin zu persönlichen Fragestellungen durch langjährige, vertrauensvolle Beziehungen.
Als Mitarbeitende in der Kirchengemeinde vor Ort wissen wir, dass wir auch in diesem Lebensbereich eine Vorbildfunktion haben.
Sexualität zeigt sich unterschiedlich und wird auch unterschiedlich gelebt. Diese Unterschiedlichkeit prägt uns im Umgang mit den Themen und Äußerungen der Kinder und Jugendlichen.
Wir schätzen die gelebte Vielfalt an Lebensformen, Familienformen und Rollenbildern in unseren Gremien und Teams. Das bringt zum Ausdruck, dass wir alle geliebte Geschöpfe Gottes sind.
Kinder, Jugendliche und auch Mitarbeitende bringen Gefühle und Erfahrungen aus dem privaten Bereich mit in die Kirchengemeinde. Auch im Miteinander vor Ort entstehen Emotionen. Wir wollen räum geben, diese Gefühle auszusprechen. Auch sollen hier positive Erfahrungen in der Gestaltung von freundschaftlichen, nichtsexuellen Beziehungen gesammelt werden können.
Genauso sind Paarbeziehungen und Verliebtheit, Trennungen und die dazu gehörenden Dynamiken Themen, die die pädagogische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen beschäftigt und dementsprechend berücksichtigt werden muss.
Dabei beachten wir die gesetzlichen Schutzaltersgrenzen und das Machtgefälle innerhalb der Gemeinde. Damit die Schutzaltersgrenzen im Umgang mit Sexualität und die Rechte der Jugendlichen bekannt sind, weisen wir in den relevanten Situationen darauf hin.
Wir treffen Vorkehrungen, damit in Gruppen und Kreisen, während verschiedener Freizeiten und anderer Situationen die Grenzen jedes Einzelnen möglichst nicht überschritten werden. Dazu ist es unerlässlich, dass alle Beteiligten sich ihrer eigenen Grenzen bewusst sind, wie z.B. Was mag ich im Zusammensein mit der Gruppe? Wo muss ich der*dem anderen Freiräume lassen? Solche und ähnliche Fragen sind im Vorfeld hilfreich. Sie helfen, meine Grenzen und die der anderen zu wahren.
Jede Meinung zählt!
Deine Meinung ist uns wichtig!
Rückmeldungen und Beschwerden werden innerhalb unserer Kirchengemeinde wahr- und ernstgenommen. Sie sind eine niedrigschwellige Möglichkeit Partizipation zu gestalten und Vorfälle von sexualisierter Gewalt zu melden. Kindern und Jugendlichen müssen ebenso entwicklungsangemessene Beschwerdemöglichkeiten zu Verfügung stehen wie den Erwachsenen.
Um die Grundvoraussetzung für gelingende Rückmeldung zu schaffen, begegnen wir uns auf Augenhöhe und nehmen Beschwerden ernst. Wir gehen den Vorwürfen nach.
Damit alle Menschen, die zu uns kommen, die Möglichkeit der Beschwerde haben, stehen in unserer Gemeinde folgende Beschwerdemöglichkeiten zur Verfügung:
- Regelmäßige Feedbackrunden innerhalb bestehender Gruppen und Kreise
- Bekanntmachung Ansprechpersonen für sexualisierte Gewalt (Schaukasten, Homepage, Gemeindehaus)
- "Feedback-Kasten" am Schaukasten
Dieser wird wöchentlich von der Pfarramtssekretärin geleert. Die Rückmeldungen werden von der Pfarramtssekretärin vorsortiert und an die Pfarrperson und das beauftragte KV Mitglied weitergeleitet. Je nach Art der Beschwerde werden die Anliegen in die monatliche KV Sitzung aufgenommen oder an andere Stelle weitergeleitet. (Bearbeitung der Anliegen innerhalb von 4 Wochen)
- Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz
- Mitarbeitendenvertretung für Mitarbeitende
Diese Regeln gelten bei uns!
Folgende Regeln gelten bei uns:
1. Verhaltenskodex
Wir sind uns bewusst, dass unsere Arbeit mit den Menschen, die uns anvertraut sind oder die uns vertrauen, Nähe erzeugt. Als Mitarbeitende sind wir in der Verantwortung, diese Nähe in der nötigen Distanz zu gestalten, die eine professionelle Arbeit erfordert.
Dieser Verhaltenskodex wird in den Teams und bei allen Angestellte besprochen und von allen Mitarbeitenden unterschrieben. Neue Mitarbeitende erhalten ihn zu Beginn ihres Dienstes oder Ehrenamtes.
2. Verhaltensregeln im digitalen Raum
Auch der digitale Raum benötigt eine besondere Reflexion des Umgangs von Nähe und Distanz und den damit verbundenen Risiken. Deshalb gibt es verbindliche Verhaltensregeln für den digitalen Raum.
- Wir achten auf einen reflektierten Umgang mit privaten Handynummern und benutzen für die Kommunikation mit Teilnehmenden oder deren Sorgeberechtigten eine dienstliche Nummer
- Die Nummer von Teilnehmenden dürfen nicht ohne deren Einwilligung an andere weitergeleitet oder durch das Hinzufügen zu Gruppenkanälen mit anderen geteilt werden.
- Hauptamtliche der Kirchengemeinde dürfen im dienstlichen Kontext nur Kontakt zu Kindern oder Jugendlichen über dienstliche, digitale Kanäle haben.
- Wir sind uns bewusst, dass es digitale Vernetzungen braucht um eine lebensnahe digitale Kommunikation zu pflegen.
- Wir achten darauf, dass
- durch erwachsene Administratoren in unseren digitalen Kanälen aktiv gegen respektlose, belästigende oder beleidigende Kommentare vorgegangen wird
- Gruppen in Messengerdiensten als Mehrwert dienen
- Gemeindeglieder selbstbestimmt und freiwillig den Gruppen im digitalen Raum beitreten können
- den Einzelpersonen kein Nachteil entsteht, wenn sie den Gruppen nicht beitreten
- alle Betroffenen wesentliche Informationen auf sicherem Kommunikationsweg, z.B. Email, erhalten
3. Prinzip "Choice-, Voice-, Exitoption"
Zusätzlich achten wir darauf, dass das Prinzip "Choice-, Voice- und Exitoption" allen Teilnehmenden und Mitarbeitenden unserer Gruppen, Kreisen und Angeboten offensteht.
- CHOICE: Ich habe die Wahl, ob ich mich in der aktuellen Situation befinden möchte
- VOICE: Ich habe das Recht, Rechtsverletzungen zu äußern und meine Stimme zu erheben
- EXIT: Ich kann aus jeder Situation aussteigen
4. Verhaltensregeln für Einzelkontakte
In einigen Arbeitsbereichen innerhalb der Kirchengemeinde sind Einzelkontakte nicht zu vermeiden. Das betrifft z.B. Arbeit- und Seelsorgegespräche, sowie Vor- bzw. Nachbereitung von einzelnen Veranstaltungen.
Unter Umständen sind besondere Absprachen und Maßnahmen nötig, um allen Beteiligten die nötige Sicherheit zu geben. Dabei können hilfreich sein:
- Das Setting des Beisammenseins klären
- Die Anwesenheit einer dritten Person ist jederzeit möglich
- Die Räume, in denen die Gespräche stattfinden, bleiben unverschlossen
- Die "Exit-Option" ist jederzeit gewährleistet
- Auf Wunsch und wenn möglich findet das Gespräch in einem Raum statt, der von außen einsehbar ist, z.B. durch große Fenster, bzw. in der Nähe belebter Räume liegt
- Der Termin ist in einem Kalender, z.B. Belegungsplan, Online-Kalender etc. dokumentiert
Darauf achten wir!
Mitarbeitende in unserer Kirchengemeinde tragen Verantwortung!
Um die uns vertrauenden Menschen bestmöglich vor sexualisierter Gewalt zu schützen, ist es nötig, dass Mitarbeitende in unserer Kirchengemeinde für dieses Thema sensibilisiert sind. Sie müssen wissen,
- was sexualisierte Gewalt ist
- welche Strategien Täter*innen verfolgen
- welche Risikofaktoren sexualisierte Gewalt begünstigen
- was Grundsätze im Kontakt mit Betroffenen sind und was zu tun ist, wenn ein Verdacht im räum steht.
Zur Teilnahme an Schulungen bzw. Fortbildungen zum Thema sexualisierter Gewalt sind nach der Richtlinie der EKD zum Schutz vor sexualisierter Gewalt alle hauptberuflichen und ehrenamtlichen Mitarbeitenden verpflichtet.
Deshalb achten wir sowohl auf die Sensibilisierung dieses Themas beim Start der Zusammenarbeit wie auch auf die regelmäßige Teilname an Schulungen und Fortbildungen.
Jugendliche Mitarbeitende - Schulung
- Jugendleiter*innen unter 15 Jahren erhalten im Zuge der Trainee-Ausbildung eine Schulung
- Jugendleiter*innen ab 15 Jahren sind angehalten, zum nächstmöglichen Zeitpunkt an einem Grundkurs des Jugendwerks teilzunehmen und erhalten in diesem Rahmen ihre Schulung
Erwachsene Mitarbeitende - Schulung
- Alle fünf Jahre muss eine Schulung bzw. Fortbildung zum Thema Prävention sexualisierte Gewalt besucht werden
- Wurde innerhalb der letzten fünf Jahre bereits eine Schulung besucht, ist die Teilnahmebescheinigung vorzulegen
- Angebote werden vom Dekanat, der Region oder online gestellt
Einstellungsverfahren für Angestellte und Ehrenamtliche
- Im Einstellungsgespräch/Erstgespräch werden Schutzkonzept und Leitbild vorgelegt und besprochen
- Der Verhaltenskodex wird ausgehändigt und unterschrieben.
- Die Teilnahme an der Basisschulung zur Prävention sexualisierter Gewalt erfolgt bei Bedarf im ersten Dienstjahr, sofern kein aktuelles Teilnahmezertifikat vorliegt.
In unserer Kirchengemeinde ist die Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses notwendig:
- Alle Personen, die einen Schlüssel zu unseren Gebäuden und Räumlichkeiten haben
- Mitarbeitende im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit
- Mitarbeitende im Seniorenkreis
Die Dokumentation (durch Pfarrperson und Pfarramtssekretärin) der oben beschriebenen Erfordernisse wird in der Personalakte bzw. Ehrenamtsakte abgelegt
- der unterschrieben Verhaltenskodex (Scan/Kopie)
- das Zertifikat für die absolvierte Basisschulung "Prävention sexualisierte Gewalt" (Scan/Kopie)
- Einsicht in das erweiterte Führungszeugnis alle fünf Jahre (Notiz der Einsicht, das Original bleibt bei der Person)
SOS - Das tun wir im Notfall!
Vorgehensweise zum Umgang mit Hinweisen, Wahrnehmungen oder Meldungen von Vorfällen sexualisierter Gewalt
Wir, als Leitungsverantwortliche müssen handeln, um Gefährdungen oder übergriffiges Verhalten schnellstmöglich zu beenden und weiter Gewalt zu verhindern. Der Schutz von Betroffenen und die Sicherstellung von Hilfen und Unterstützung haben dabei oberste Priorität.
Zentral ist: Die Zuständigkeit liegt auf der Leitungsebene. Alle Maßnahmen müssen mit Dekan Dr. Wenrich Slenczka abgestimmt sein.
Grundsätze unserer Intervention sind:
- Wir behalten alle Beteiligten im Blick
- Wir treffen keine alleinigen Entscheidungen
- Wir halten unser Interventionsteam klein, um handlungsfähig zu bleiben
Interventionsleitfaden:
Für das Vorgehen bei Hinweisen auf sexualisierte Gewalt ist der Interventionsleitfaden der ELKB mit seinem Interventionsplan verbindlich.
Interventionsteam (Dekanat)
Das Interventionsteam soll die*den Leitungsverantwortliche*n unterstützen, gemeinsam das Vorgehen besprechen und das Vier-Augen-Prinzip sicherstellen (mindestens zwei Personen treffen die Entscheidungen, nicht eine allein). Das Interventionsteam besteht aus folgenden Personen:
- Dr. Wenrich Slenczka (Dekan)
- Diakon Florian Kühling (Präventionsbeauftragter)
- Diakonin Yvonne Meier (Person der Öffentlichkeitsarbeit)
- RA Konrad Abelmann-Brockkkmann (Rechtsanwalt)
- Pfarrer Frank Hofmann-Kasang (Notfallseelsorger)
Dokumentation:
Sowohl Informationen im Zusammenhang mit Verdächtigungen und Vorfällen sexualisierter Gewalt, als auch die durch das Interventionsteam festgelegten Maßnahmen werden dokumentiert. Die Dokumentation wird an einem verschlossenen Ort, der vor unberechtigter Einsichtnahme geschützt ist, aufbewahrt.
Beratungsrecht und Meldepflicht:
Kommt es zu Verdachtsfällen, haben alle kirchlichen Mitarbeitenden immer das Recht, sich bei der Meldestelle der ELKB beraten zu lassen. Ergeben sich aus dem Sachverhalt erhärtete Hinweise auf sexualisierte Gewalt, greift die Meldepflicht. Im Regelfall läuft die offizielle Meldung über Dekan Dr. Wenrich Slenczka, Dekanat Würzburg.
Eine Meldung kann aber auch durch andere kirchliche Mitarbeitende oder Betroffene selbst erfolgen.
Kontaktdaten der Meldestelle der ELKB:
Tel. 089/5595 - 342
Mail: meldestellesg@elkb.de
Beratung und Hilfe
Unsere Netzwerkpartner*innen vor Ort
Meldestelle der Evang.-Luth. Kirche in Bayern
Stephanie Betz
089 / 5595 - 342
meldestellesg@elkb.de
Wildwasser e.V.
Elisabeth Kirchner
0931 / 13287
Elisabeth.kirchner@wildwasserwuerzburg.de
Weißer Ring /Außenstelle Bayern Nord
Alois Henn
0151 / 26149624
wuerzburg@mail.weisser-ring.de
Zuständige Beauftragte der Polizei für Kriminalitätsopfer
Polizeipräsidium Unterfranken
0931 / 457 - 1074
Zuständige Generalstaatsanwaltschaft Bamberg
0951 / 833 - 1413
opferschutz@gensta-ba.bayern.de



